Informationen zum Park Abo in den Gemeinden
Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten Bautätigkeit.
Sekretariatsgebühren gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993, Nr. 68
Zuletzt aktualisiert: 09.05.2024, 11:03 Uhr